
Gut zu wissen
Hier bieten wir Ihnen verschiedene Nützliche Infos, Nützliche Links sowie unser Glossar zum Thema der beruflichen Vorsorge an.
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Nützliche Infos
Nützliche Links
AHV-IV Institution AVS-AI
Arbeitgeber - Arzt - Arbeitnehmer
ASIP
AWP Soziale Sicherheit
Bundesamt für Privatversicherungen
Bundesamt für Sozialversicherungen
BVG Auskünfte
BVS - BVG- und Stiftungsaufsicht Zürich
Compasso - Informationsportal für Arbeitgeber
Die Mobiliar
Eidg. Versicherungsgericht/Schw. Bundesgericht
Ombudsman der sozialen Krankenversicherung
Ombudsman Privatversicherung und SUVA
Schweizer Personal Vorsorge
Schweizerische Bundesbehörden
Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG
Vorsorgeforum
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Glossar
AHV
Die Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung
Altersrente
Die Altersrente wird fällig, wenn eine versicherte Person pensioniert wird bzw. das Rentenalter erreicht:
- Die Höhe der Altersrente wird berechnet, indem das vorhandene Altersguthaben mit dem reglementarischen Umwandlungssatz multipliziert wird.
- Die Zielaltersrente wird anhand der versicherungstechnischen Grundlagen berechnet. Differenzen zwischen der persönlichen und der maximalen Zielaltersrente können mit Beiträgen, Einlagen oder freiwilligen Einkäufen ausgeglichen werden.
- Die auf dem persönlichen Ausweis ausgewiesene, voraussichtliche Altersrente entspricht einer Hochrechnung auf das ordentliche Rentenalter mittels der gesetzlich vorgegebenen Annahmen über die Entwicklung der Zinsen.
Arbeitgeberbeitragsreserve
Die Arbeitgeber können ihre Prämien im Voraus in die so genannte Arbeitgeberbeitragsreserve einbezahlen und daraus laufend abbuchen lassen. Arbeitgeberbeitragsreserven sind für Unternehmen ein attraktives Steuerplaninstrument. Die Steuerbehörde akzeptiert eine Arbeitgeberbeitragsreserve im Ausmass des dreifachen der Gesamtbeiträge oder des fünffachen der Arbeitgeberbeiträge.
Auffangeinrichtung
Eine von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eingerichtete, privatrechtliche Stiftung. Ihr werden Arbeitnehmer zwangsweise angeschlossen, welche ihrer Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge für ihr Personal nicht nachkommen. Ausserdem können Arbeitgeber oder Einzelpersonen freiwillig beitreten.
Austrittsleistung
Versicherte, welche das Vorsorgewerk verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt, haben Anspruch auf eine Austrittsleistung (Freizügigkeitsfall). Sie wird mit dem Austritt fällig und in der Regel auf die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen.
Basispunkt
Einheit, welche den hundertsten Teil eines Prozents bzw. den zehntel Teil eines eines Promilles repräsentiert.
Beitrag
Die Pensionskassenbeiträge bestehen aus der Altersgutschrift selbst, den Prämien zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität, den Beiträgen an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten.
Beitragsprimat
Im reinen Beitragsprimat werden die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in Abhängigkeit vom versicherten Lohn, im Vorsorgereglement festgelegt.
Die Leistungen an den einzelnen Versicherten berechnen sich nach dem durch ihn bei der Vorsorgeeinrichtung angesparten Guthaben (Beiträge plus Zinsen).
Die Leistungen an den einzelnen Versicherten berechnen sich nach dem durch ihn bei der Vorsorgeeinrichtung angesparten Guthaben (Beiträge plus Zinsen).
Bonität
Qualität eines Kapitalmarktschuldners gemessen an seiner Zahlungsfähigkeit und seiner Kreditwürdigkeit.
BVG
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt als obligatorische 2. Säule des Drei-Säulen-Konzepts die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer.
Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV / IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV / IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Care-Management
Bei langwierigen Erkrankungen unterstützen Vorsorgeeinrichtungen ihre Versicherten dabei, sich rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern können dank diesem so genannten Care-Management oftmals Invaliditätsfälle vermieden werden.
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen (inkl. Überschüsse und Kursschwankungsreserven) und Verpflichtungen für die Aktiven und Rentner.
Deckungskapital
Als Deckungskapital werden die versicherungstechnisch notwendigen Rückstellungen zur Erfüllung der künftigen Verbindlichkeiten des Versicherers bezeichnet. Das Deckungskapital gehört den Versicherungsnehmern und wird von den Lebensversicherungsgesellschaften als grösstes Passivum in der Bilanz ausgewiesen.
Einkauf
Um die gemäss Reglement maximal möglichen Leistungen zu erreichen, können aktive Versicherte sich durch eine einmalige Zahlung oder durch monatliche Teilbeträge in eine Vorsorgeeinrichtung ein- oder zurückkaufen. In der Regel kann die einbezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, allerdings gibt es hier Einkaufsbegrenzungen und die vorgängige Rücksprache mit der zuständigen Steuerbehörde ist ratsam.
Freizügigkeitsleitung
Freizügigkeitsleistung ist grundsätzlich das bei Ausscheiden aus der Vorsorgeeinrichtung vor Eintritt des Vorsorgefalles bestehende Altersguthaben. Das neue Freizügigkeitsgesetz führt den im obligatorischen Bereich bereits verwirklichten Grundsatz der vollen Freizügigkeit auch für die überobligatorischen Vorsorgelösungen weiter. Die ganze Freizügigkeitsleistung (obligatorischer und überobligatorischer Teil) ist zwingend auf die neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen.
Gebundene Vorsorge
In der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, mit zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen private Selbstvorsorge zu betreiben. Die zurückgelegten Mittel müssen jedoch ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Den steuerlichen Vergünstigungen stehen andererseits einschränkende Vorschriften bezüglich Abschluss, Gestaltung und Verfügung gegenüber. Die gebundene Vorsorge kann sowohl über die gebundene Lebensversicherung wie auch über gebundene Vorsorgekonti bei Banken getroffen werden.
Haftpflicht
Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen widerrechtlich zugefügt hat, einstehen zu müssen.
Invalidität
Invalidität wird vielfach gleichgesetzt mit Erwerbsunfähigkeit. Im engeren Sinne bedeutet Invalidität jedoch eine dauernde Beeinträchtigung der Gesundheit (teilweise oder gänzlich) zufolge Krankheit oder Unfall. Ein Erwerbsausfall muss nicht unbedingt damit verbunden sein.
Jahreslohn
Der für Vorsorgezwecke anrechenbare Jahreslohn entspricht in der Regel dem auf das Jahr berechneten AHV-Lohn. Davon können für die Alters- und Risikovorsorge sowie die Beitragsbemessung unterschiedliche Teile berücksichtigt und als koordinierter, versicherter bzw. beitragpflichtiger Jahreslohn bezeichnet werden.
Jahreslohn und Lohnbegrenzungen werden dem Beschäftigungsgrad angepasst.
Jahreslohn und Lohnbegrenzungen werden dem Beschäftigungsgrad angepasst.
Kapitalgarantie
Dieses regelt das Geschäft zwischen Privaten und Lebensversicherungen. Demnach müssen Lebensversicherungen sicherstellen, dass sie das angesparte Kapital jederzeit vollumfänglich auszahlen können.
Koordinationsbetrag
Der Koordinationsbetrag wird vom anrechenbaren Jahreslohn abgezogen. Damit werden die Leistungen aus der ersten Säule (AHV/IV) angemessen berücksichtigt.
Leibrente
Auf Lebenszeit der berechtigten Person verteilte Zahlungen. Der Vertrag zur Begründung einer Leibrente bedarf der Schriftlichkeit. Vielfach werden die aufgeschobenen Altersrenten als Leibrenten, die sofort beginnenden als Altersrenten bezeichnet.
Leistungsprimat
Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nach Leistungsprimat aufgebaut sind, richtet sich die Höhe der einzelnen Beiträge nach den vorgesehenen Leistungen. Die Leistungen werden dabei in Prozenten des versicherten Lohnes festgesetzt oder seltener nach Versichertenkategorien in festen Beträgen. Die zu erhebenden Beiträge werden für die Leistungen hierauf individuell aufgrund der Tarife unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten berechnet.
Malus
Tarifliche Höhereinstufung aufgrund des individuellen schlechten Schadenverlaufes.
Mutationsgewinne
Unter Mutationsgewinnen versteht man die in der Vorsorgeeinrichtung bei Austritt von Versicherten frei werdenden Deckungskapitalien. Bei Vorsorgeeinrichtungen mit Kollektivversicherungen entspricht der Mutationsgewinn der Differenz zwischen dem von der Versicherungsgesellschaft vergüteten Rückkaufswert und der Freizügigkeitsleistung.
Nachschüssig
Nachschüssig heisst, dass eine Leistung am Ende einer Zahlungsperiode fällig wird.
Obliegenheit
Unter Obliegenheiten versteht man versicherungsrechtlich die gesetzlichen oder vertraglichen Nebenpflichten der Parteien aus dem Versicherungsvertrag. Die Verletzung einer Obliegenheit hat einen Rechtsverlust zur Folge, z.B. Dahinfallen des Vertrages, Suspension der Leistungspflicht, Leistungskürzungen, Prämienerhöhung.
Parität
Parität bedeutet in der beruflichen Vorsorge, dass sich die leitenden Organe der Personalvorsorgestiftung aus der gleichen Zahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer unabhängig von ihren Beiträgen zusammensetzen müssen.
Prämien
Anderer Begriff für Versicherungsbeitrag.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der "Quelle" erhoben wird, aus der die Einkünfte fliessen
Rentenversicherung
Sofort beginnende, Leistungsform der privaten Rentenversicherung, bei der das zu verrentente Kapital in einer Rate eingezahlt wird. Der Beginn der Rentenzahlung kann deshalb sofort erfolgen.
Risikorückversicherung
Die Risikorückversicherung trägt die Folgen von Invaliditäts- und Todesfällen. Sie finanziert die Invalidenrenten und die Leistungen für die Hinterbliebenen.
Sicherheitsfonds
Der sogenannte SIFO ist eine vom Bundesrat errichtete Stiftung, welche bei Zahlungsunfähigkeit von Vorsorgeeinrichtungen deren Leistungen in einem gewissen Rahmen sicherstellt.
Technische Rückstellung
Für das mögliche Eintreffen der Leistungsfälle Tod und Invalidität werden Rückstellungen gebildet. Als Berechnungsgrundlage dafür gilt die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Leistungsfälle eintreffen.
Teilrückkauf
Änderung am Vertrag, wobei nicht der ganze Rückkaufswert, sondern nur ein Teil davon, ein sogenannter Teilrückkaufswert, zur Auszahlung gelangt.
Überobligatorium
Die berufliche Vorsorge besteht aus den BVG-Minimum und einem eventuellen überobligatorischen Teil. Der BVG-Teil umfasst den Lohnbereich von CHF 20'530.- bis CHF 82'080.-, der überobligatorische Teil beinhaltet höhere oder tiefere versicherte Lohnteile sowie bessere Vorsorgepläne als das BVG vorschreibt.
Umwandlungssatz
Vom Bundesrat festgesetzter Mindestprozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aufgrund des vorhandenen Alterskapitals.
Unterversicherung
Unterversicherung (UV) liegt vor, wenn die Versicherungssumme viel tiefer liegt, als der Wert des Hausrates (inkl. Gästeeffekten, geleaste/gemietete/anvertraute Sachen und einem Neuanschaffungszuschlag). Sie hat für den Versicherungsnehmer in der Regel unangenehme Folgen, wie z.B. Leistungskürzungen.
UVG (Unfallversicherung)
Spezielle Versicherungsform zur Absicherung von Schäden in Folge eines Unfalls. Die wichtigsten Leistungsarten sind die Invaliditätsleistung bei bleibender Körperschädigung, die Todesfallleistung bei Unfalltod, das Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld zum Ausgleich von Einkommensverlusten während der Heilbehandlung.
Vorsorgekommission
Jede Firma, welche sich einer Sammelstiftung anschliesst, bildet ein so genanntes Vorsorgewerk. Von jedem Vorsorgewerk wird eine Vorsorgekommission gebildet. Diese paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildete Vorsorgekommission entscheidet über die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierung indem es den Vorsorgeplan bestimmt. Die Vorsorgekommission entscheidet weiter über die Verwendung und Verteilung der Überschüsse.
Wohneigentumsförderung
Versicherte können ihre Altersguthaben in der Vorsorgeeinrichtung, oder Teile davon, zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf vorbeziehen oder verpfänden. Vorbezüge reduzieren die Altersleistungen und werden besteuert.
Zeitrente
Als Zeitrente wird für eine bestimmte Zeit vereinbarte, regelmässige Rentenzahlung bezeichnet; im Gegensatz zur lebenslänglichen Rente.